Das LkSG gilt für uns noch gar nicht, wir fallen nicht in die Unternehmensgröße! - Kommt Ihnen das bekannt vor?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt ab dem Jahr 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Deutschland. Ab dem Jahr 2024 gilt das Gesetz dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern.
Das bedeutet, dass Unternehmen, die unter die genannten Größenkriterien fallen, ab diesen Zeitpunkten verpflichtet sind, ihre Lieferketten auf menschenrechtliche und ökologische Risiken zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken zu minimieren.
JETZT KOMMT DAS GROßE UND WICHTIGE ABER!
Es ist jedoch zu beachten, dass auch kleine und mittelständische Unternehmen, die unter den Schwellenwerten des LkSG liegen, von ihren Kunden oder Geschäftspartnern zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten aufgefordert werden können. Insofern ist es auch für KMUs sinnvoll , sich frühzeitig mit dem Thema Lieferkettensorgfaltspflichten auseinanderzusetzen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.