EU-Lieferkettengesetz: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Kivanc Karakoc // Juni 10  

Am 24. Mai wurde das EU-Lieferkettengesetz final beschlossen – jetzt wird es ernst! Aber was bedeutet das für dich und dein Unternehmen?

Die EU-Staaten haben dem Gesetz zugestimmt, das Unternehmen zur Verantwortung zieht, wenn in ihren Lieferketten Menschenrechte verletzt werden. Und das betrifft nicht nur Arbeitsschutz, sondern auch Klima-Pläne und Nachhaltigkeit.

Hier sind die wichtigsten Punkte, die du wissen musst:

➡️ Verantwortung für Menschenrechte: Große Unternehmen können künftig vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie von Menschenrechtsverstößen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren.

➡️ Klima-Pläne: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihr Geschäftsmodell mit dem Ziel vereinbar ist, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen.

➡️ Gestaffelte Einführung:
– Ab 2027 für Unternehmen mit mehr als 5000 Mitarbeitern und 1,5 Milliarden Euro Umsatz.

– Ab 2028 für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern und 900 Millionen Euro Umsatz.

– Ab 2029 für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern und 450 Millionen Euro Umsatz.

➡️ Risikomanagement in der gesamten Lieferkette: Nicht nur die unmittelbaren Lieferanten, sondern auch Minenbetreiber und Vertriebspartner müssen überwacht werden.

Doch das ist noch nicht alles. Der Gesetzestext muss nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, und dann haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.

Bist du auf diese Herausforderungen vorbereitet?

Bei KKSC unterstützen wir dich dabei, die Anforderungen des EU-Lieferkettengesetzes zu erfüllen und gleichzeitig deine Materialverfügbarkeit und Einkaufspreise zu optimieren. Denn es gibt viele Schritte vor einer Produktionsverlagerung, die du mit unserer Hilfe meistern kannst – egal ob Sourcing in Asien, Deutschland oder Ost-Europa.

Lass uns reden und gemeinsam sicherstellen, dass du nicht nur konform, sondern auch wettbewerbsfähig bleibst!

Quellen: Welt (24.05.2024) & Handelsblatt (24.05.2024).

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