LKSG-Update: Warum „kein Bericht mehr“ nicht heißt „kein Handlungsbedarf“.
Ich habe mich diese Woche wieder mit meinem Kollegen Joshua Weißenberger über das Thema Lieferkettengesetz unterhalten – und ehrlich gesagt: Es bleibt spannend.
Was viele aktuell hören:
Die Berichtspflicht entfällt. ✅
Was viele daraus machen:
„Dann ist das Thema ja erledigt.“ ❌
Und genau das ist der Fehler.
Denn die Realität ist:
Alles andere bleibt bestehen.
Unternehmen müssen weiterhin ihre Sorgfaltspflichten erfüllen, Risikoanalysen durchführen, Lieferanten bewerten und Dokumentation bereitstellen.
Das Einzige, was wegfällt, ist der jährliche Bericht.
Aber das entbindet niemanden von der Verantwortung.
Wer jetzt denkt, das Thema sei vom Tisch, wird in ein paar Monaten von der Realität eingeholt – spätestens, wenn die BAFA-Kontrollen wieder Fahrt aufnehmen oder die EU-Richtlinie (CSDDD) konkret wird.
Deshalb mein Appell:
Bleibt dran, auch wenn’s kein glamouröses Thema ist.
Wer heute Prozesse sauber aufsetzt, schläft morgen ruhiger.
LKSG-Update: Verantwortung trotz Wegfall der Berichtspflicht | KKSC
Kivanc Karakoc // November 25
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